Motorradführerschein

Motorradführerschein - Klasse A

Der Motorradführerschein Klasse A ist die offene Klasse, d.h. es gibt keine  Leistungsbeschränkung, jedoch folgende zwei Varianten:

Motorrad Stufenführerschein

Zwei Jahre Besitz der Klasse A2 (ab 18), also muss man mindestens 20 Jahre alt sein. Man muss keine Theorieprüfung ablegen sondern nur noch eine Praktische Prüfung. Dreirädrige Kraftfahrzeuge dürfen erst ab dem 21. Lebensjahr gefahren werden.

Motorrad Direkteinstieg

Mindestalter für den Direkteinstieg ist 24 Jahre. Es muss die Theorieprüfung und die praktische Prüfung gemacht werden.

Artikel über die anfallenden Kosten der Führerschein Klasse A.

Motorradführerschein - Klasse A2

Bei der Klasse A2 ist die Leistungsbeschränkung auf maximal 35 kW (ca. 48 PS) und max. 0,2 kW/kg beschränkt. Das Mindestalter ist 18 Jahre. In jedem Fall muss eine praktische Prüfung gemacht werden. Von der Theorieprüfung befreit sind alle, die im Besitz der alten Klassen 3 oder 4 sind, der vor dem 01.04.1980 gemacht wurde oder seit zwei Jahren die Klasse A1 besitzen.

Von der Theorieprüfung befreit sind alle, die seit zwei Jahren die Klasse A1 besitzen oder im Besitz der alten Klassen 3 oder 4 sind und den Führerschein vor dem 01.04.1980 gemacht haben.

Artikel über die anfallenden Kosten der Führerschein Klasse A2.

 

Motorradführerschein - Klasse A1

Das Mindestalter ist 16 Jahre. Die Leistung ist auf maximal 11 kW und max. 0,1 kW/kg beschränkt. Das  Kraftrad darf einen Hubraum von bis zu 125ccm haben. Es ist eine praktische und theoretische Prüfung vorgeschrieben.

Artikel über die anfallenden Kosten der Führerschein Klasse A1.