Führerschein Klasse B

Führerschein ab dem 19.01.2013

Mit der Klasse B, dem sogenannten Autoführerschein, dürfen Fahrzeuge mit einer maximalen Gesamtmasse von 3,5 t gefahren werden - außer Krafträder (Motorräder). Anhänger sind erlaubt, aber nur bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 750kg. Ist der Anhänger schwerer als 750kg, dann darf das Gesamtgewicht von Hänger und Zugfahrzeug höchstens 3,5 t wiegen. Eine weitere Beschränkung sind die maximal zugelässigen 9 Sitzplätze im Fahrzeug, also ein Fahrersitz + 8 weitere Plätze.

Mit der Führerscheinklasse B96 dürfen ebenfalls Anhänger mit mehr als 750kg gefahren werden. Hier ist das maximale Gesamtgewicht von Zugfahrzeug und Anhänger auf 4.250 kg festgelegt. Möchte man Anhänger mit einem Gewicht von bis zu 3,5 t ziehen, braucht man die Klasse BE.

Führerschein vor dem 19.01.2013

Die Gesamtmasse der Fahrzeuge ist wie bei der neueren Klasse B, auf maximal 3,5 t begrenzt. Für Anhänger gibt es ebenfalls die Grenze der zulässigen Gesamtmasse von 750 kg. Falls der Anhänger über 750 kg Gesamtmasse hat, darf das Zugfahrzeug + Anhänger nicht über 3,5 t liegen und die Leermasse vom Zugfahrzeug muss höher sein als die des Anhängers.