Die Gesamtmasse der Fahrzeuge ist wie bei der neueren Klasse B, auf maximal 3,5 t begrenzt. Für Anhänger gibt es ebenfalls die Grenze der zulässigen Gesamtmasse von 750 kg. Falls der Anhänger über 750 kg Gesamtmasse hat, darf das Zugfahrzeug + Anhänger nicht über 3,5 t liegen und die Leermasse vom Zugfahrzeug muss höher sein als die des Anhängers.