Führen von Omnibussen, die höchstens für 16 Fahrgäste ausgelegt sind. Der Bus darf eine Gesamtlänge von 8 Metern und einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg nicht überschreiten.
Wie Klasse D1, jedoch mit Anhänger. Die zulässige Gesamtmasse von Anhänger und Bus darf maximal 12 Tonnen wiegen.
Fahren von Omnibussen, die auf über 16 Fahrgäste ausgelegt sind. Ein Anhänger darf bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 750 kg mitgeführt werden.
Fahren von Omnibussen, die auf über 16 Fahrgäste ausgelegt sind. Der Anhänger darf auch eine zulässige Gesamtmasse über 750 kg haben.
Der Beruf eines Busfahrers ist ein anerkannter Ausbildungsberuf. Die Fahrer werden hauptsächlich von Linien- und Reiseverkehrsunternehmen angestellt. Ein Berufskraftfahrer im Personentransport ist für den betriebssicheren Zustand des Fahrzeugs verantwortlich. Weiterhin verkauft er Fahrkarten, kontrolliert Fahrausweise und kümmert sich um die Einhaltung der Fahrpläne. Bei Reise- und Ausflugsfahrten werden die teilnehmenden Gäste betreut und bestmötlichst über die bereiste Gegend und Sehenswürdigkeiten informiert.