Für das begleitete Fahren müssen die Jugendlichen genau die gleiche Prüfungen ablegen, wie beim ganz normalen Führerschein der Klasse B ab 18 Jahren. Mindestalter von 16,5 Jahren ist für zum Anmelden für den BF17 Voraussetzung. Nachdem die Prüfungen bestanden sind, bekommt man beim BF17 eine vorübergehende Prüfbescheinigung, die bis zum 18. Lebensjahr den Kartenführerschein ersetzt.
Eine oder mehrere Begleitpersonen müssen amtlich eingetragen werden. Die Begleitperson muss mindestens 30. Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren, ohne Unterbrechung, die Führerscheinklasse B besitzen und höchstens einen Punkt in Flensburg haben.
Beim Fahren gilt: Die Begleitperson muss nüchtern sein, d.h. es gilt die 0,5 Promille Grenze.
Für jugendlichen Fahrzeuglenker gilt die 0 Promillegrenze bis zum 21 Lebensjahr. Die zweijährige Probezeit beginnt mit der Ausgabe der Prüfbescheinigung. Bei rechtsverstößen beim BF17 muss mit den gleichen Konsequenzen gerechnet werden wie in der normalen Probezeit.
Ab dem 18. Geburtstag läuft die Prüfbescheinigung vom BF17 nur noch drei Monate. Wer bis dahin seinen Kartenführerschein noch nicht hat, besitzt keinen gültigen Führerschein. Also besser innerhalb der dreimonatigen Frist den Führerschein bei der Führerscheinstelle abholen.